Bei Katastrophen und in Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten und hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, die bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen, also für ihr Wohlergehen zu sorgen. Die Betreuung ist darauf eine möglichst umfassende Selbsthilfe der betroffenen Menschen ausgerichtet. Der Zivilschutz verfügt für diese Aufgaben über Betreuer.
