Zivilschutzkommando
Das Zivilschutzkommando ist das Organ, das den Zivilschutz führt. Das Kommando muss die Vorgaben des Kantons für die Gliederung des Zivilschutzes umsetzen und den Einsatz des Zivilschutzes planen. Dazu gehören unter anderem:
- Eine mittel- und langfristigen Personal- und Kaderplanung zu erstellen,
- die für die jeweiligen Funktionen notwendige Aus-und Weiterbildung der Schutzdienstpflichtigen sicherzustellen,
- die Dienstleistungen des Zivilschutzes zu planen,
- die Einsatzbereitschaft des Materials sicherzustellen,
- die Aufträge von Behörden oder Führungsorgan umzusetzen,
- die Behörden in allen Zivilschutzbelangen fachlich zu beraten,
- das Budget und die Investitionen zu planen.

Formation Betreuer
Bei Katastrophen und in Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten und hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, die bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen, also für ihr Wohlergehen zu sorgen. Die Betreuung ist darauf eine möglichst umfassende Selbsthilfe der betroffenen Menschen ausgerichtet. Der Zivilschutz verfügt für diese Aufgaben über Betreuer.

Formation Führungsunterstützung (FU)
Bei einem Ereignis benötigen die Führungsorgane und das Zivilschutzkommando für ihre Arbeit Unterstützung. Die Führungsunterstützung des Zivilschutzes erledigt alle Arbeiten, die in den Bereichen Lage, Triage, Logistik, Betrieb des Führungsstandorts und Telematik anfallen.

Technische Hilfeleistung (Pioniere)
Bei der Bewältigung von natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen geht es in erster Linie um Personenrettung, Schadensbegrenzung und Instandstellungsarbeiten. Zur Technischen Hilfe des Zivilschutzes stehen Pioniere und Spezialisten zur Verfügung. Leistungen in den Bereichen der Technischen Hilfe zählen zu den Kernkompetenzen des Zivilschutzes. Es geht aber auch darum, die übrigen Partnerorganisationen zu unterstützen und dadurch die Durchhaltefähigkeit des Bevölkerungsschutzes sicherzustellen.

Formation Kulturgüterschutz (KGS)
Im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Artikel 28) wird der Kulturgüterschutz als eine der Aufgaben des Zivilschutzes erwähnt. Der Kulturgüterschutz verfügt aber auch über ein eigenes Bundesgesetz: Aufgrund der Schäden an zahlreichen Kulturgütern während des Zweiten Weltkrieges wurde am 14. Mai 1954 das sogenannte Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Die Schweiz trat dem Haager Abkommen 1962 bei und verfasste in der Folge das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten vom 6. Oktober 1966. Auf 1. Januar 2015 wurde der Geltungsbereich des Gesetzes auf Katastrophen und Notlagen ausgedehnt; entsprechend wurde es umbenannt in Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG).
Formation Logistik
Die Logistik nimmt hauptsächlich die logistischen Aufgaben des Zivilschutzes wahr, kann aber bei Bedarf auch zugunsten der anderen Partnerorganisationen eingesetzt werden. Der Begriff Logistik umfasst den Betrieb von Standorten, die Beschaffung von Versorgungsgütern, den Einsatz von Transportmitteln und Baugeräten, die Wartung und Bereitstellung des Materials sowie die Verpflegung.

Verpflegungszug (Vpf Z)
Der Verpflegungszug ist zuständig für die Planung und Organisation der Verpflegung, die Güterbeschaffung und das Zubereiten der Verpflegung für die eigene Organisation und / oder für die Partnerorganisationen. Der Koch bzw. Kochgehilfe sorgt für die fachgerechte Zubereitung der Speisen.

Infrastrukturwartung (Infraw)
Der Infrastrukturwart führt unter der Leitung eines Infrastrukturunteroffiziers den Unterhalt von Schutzbauten durch, stellt Schutzanlagen bereit und sorgt für den technischen Betrieb, unterstützt die periodische Anlagekontrolle und begleitet Benutzer von Schutzanlagen bei der Übernahme und Rückgabe.

Material Zug (Matw)
Der Materialwartung sorgt für die Inventarisierung, die zweckmässige Lagerung, die Wartung und Bereitstellung des Materials und der Geräte des Zivilschutzes. Sie prüft, revidiert und repariert die Einsatzmittel der Zivilschutzorganisation und unterstützt die Formationen im Einsatz, wo notwendig.

Transport Zug (Trsp Z)
Die Angehörigen des Transportzuges sorgen für die termin- und Fachgerechte Transporte von Personal und Material. Sie sind für den reibungslosen Ablauf und die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge besorgt.
Spezialformationen der RZSO SGB
Polizeidienst-Kompanie
Die Polizeidienst-Kompanie (Pol D Kp) umfasst eine Kompanie mit drei Zügen und insgesamt einem Sollbestand von 90 AdZS. Die Pol D Kp unterstützt primär die Stadtpolizei St. Gallen sowie die Kantonspolizei St. Gallen bei der Bewältigung von polizeilichen Aufgaben. Dies insbesondere bei Grossanlässen (Messen, Fussballspiele etc.) sowie bei Suchaktionen und verkehrsdienstlichen Herausforderungen. Sie ist der Stadtpolizei zugewiesen.
Weitere Infos dazu auf der Homepage der Stadtpolizei St. Gallen:
Betreuer INSIEME
Die AdZS der Formation INSIEME unterstützen die Organisation INSIEME Ostschweiz bei den Sommerferienlager für Menschen mit Beeinträchtigung und begleiten und betreuen diese an verschiedenen Feriendestinationen in der Schweiz. Die Formation umfasst rund 30 AdZS der RZSO SGB.
Betreuer TIXI
Der Formation TIXI gehören rund 40 AdZS der RZSO SGB an und unterstützen den Verein TIXI St. Gallen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für den Transport von Menschen mit Beeinträchtigung bei ihrer Besorgung der alltäglichen Bedürfnisse wie Einkauf, Arztbesuche etc.
Informationsfilm des BABS zur den Grundfunktionen im Zivilschutz:
