Der Regionale Führungsstab (RFS) stellt die Führung bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen sicher, sofern die betroffenen Gemeinden dazu nicht eigenständig in der Lage sind. Der RFS stellt bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen in den Vereinbarungsgemeinden eine erste Einsatzbereitschaft ab Alarmauslösung und die Führung für die erforderliche Dauer zur Bewältigung des Ereignisses sicher. Er übernimmt die Führung, koordiniert die Mittel und trifft Massnahmen zur Bewältigung der Lage. Der RFS stellt Beratung und Information der involvierten Behörden sicher, setzt die Entscheide der involvierten Behörden um und informiert die Öffentlichkeit in Absprache mit den involvierten Behörden.

Die Gemeinden Gaiserwald, St.Gallen, Wittenbach, Häggenschwil, Muolen, Eggersriet, Untereggen, Mörschwil, Berg SG, Steinach, Tubach, Goldach, Rorschacherberg, Rorschach, Thal und Rheineck als Vereinbarungsgemeinden arbeiten auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes zusammen.

Der RFS beurteilt basierend auf dem durch die Vereinbarungsgemeinden einzureichenden Gefahrenkataster periodisch die Risiken und Gefahren. Er bereitet sich auf mögliche Einsätze vor, durch Einüben der Abläufe in der Führung, Einüben der Zusammenarbeit mit den Vereinbarungsgemeinden und dem Ausarbeiten möglicher Szenarien. Er stellt die Information und Beratung sowie den Vollzug der Entscheide der Behörden sicher.

Bei örtlichen Ereignissen kann der jeweilige Stadt- oder Gemeinderat der Vereinbarungsgemeinde den RFS mit der Gesamteinsatzleitung eines kommunalen Ereignisses beauftragen.

Organigramm RFS SGB

Organigramm als PDF-Download