Auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und weiterführende Links zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Zivilschutz zu finden.

Erwerbsersatz für Dienstleistende (EO)

Die Erwerbs­ersatz­ordnung (EO) kompensiert den Verdienst­ausfall für die Zeit, die jemand im Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst oder in einem J+S-Leiterkurs oder Jungschützenleiterkurs verbringt.Während diesen und gewissen weiteren Dienst­leistungen sorgt die Erwerbs­ersatz­ordnung für einen Lohn­ausgleich.

Für folgende Dienstleistungen richtet die EO Entschädigungen aus:

  • Schweizer Armee (inklusive militärischer Frauen­dienst, Rotkreuz­dienst und Hilfsdienste)
  • Zivildienst
  • Zivilschutz
  • Leiterkurse für «Jugend + Sport»
  • Jungschützenleiterkurse

Die EO leistet auch an jene Personen Entschädigungen, die vor der Dienst­leistung nicht im Berufs­leben standen oder im Ausland wohnten.

Die EO gewährt neben der Grund­entschädigung auch Kinder­zulagen, Zulagen für Betreuungs­kosten und Betriebszulagen.

Weitere Informationen dazu auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen.

EO-Digitalisierung ab 2026

Die klassische EO-Meldekarte auf Papier wird ab dem Jahr 2026 schrittweise abgelöst. Stattdessen wird schweizweit eine digitale Lösung bereitgestellt, die für alle Beteiligten Vereinfachungen bringt.

Mit der neuen Lösung können Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie Teilnehmende von Leiterkursen bei «Jugend und Sport» oder Jungschützenleiterkursen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Andere Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (z.B. Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils) sind von den Änderungen nicht betroffen.


Eine unerwartete Krise ist jederzeit möglich. Die Covid-19-Pandemie oder auch Extremwetterereignisse in verschiedenen Teilen der Schweiz haben das gezeigt. Der Notvorrat ist eine einfache Vorbereitungsmassnahme für den Krisenfall. Damit kann jeder Haushalt die eigene Versorgung mit lebenswichtigen Gütern für einige Tage sicherstellen.

Der Notvorrat ist ein Beitrag, den jede Person leisten kann, um eine Krise zu bewältigen. Gleichzeitig würden die Wirtschaft und die zuständigen staatlichen Stellen Lösungen suchen, um die Versorgung so rasch wie möglich wieder sicherzustellen. Mit dem Notvorrat soll nicht eine längere Krise überstanden werden, sondern er dient zur Überbrückung eines vorübergehenden Versorgungsengpasses. Selbst lokale Störungen können Kettenreaktionen auslösen, die unsere Versorgung vorübergehend beeinträchtigen.

Was sollte unbedingt im Haus sein?

  • Getränke:
    9 Liter Wasser (1 Sixpack) pro Person, weitere Getränke
  • Lebensmittel für rund 1 Woche:
    Zum Beispiel Reis, Teigwaren, Öl, Fertiggerichte, Salz, Zucker, Kaffee, Tee, Dörrfrüchte, Müesli, Zwieback, Schokolade, UHT-Milch, Hartkäse, Trockenfleisch, Konserven.
  • Verbrauchsgüter:
    Batteriebetriebenes Radio, Taschenlampe, Ersatzbatterien. Kerzen, Streichhölzer/Feuerzeug, Gaskocher.
  • Und ausserdem:
    50 Hygienmasken pro Person, Desinfektionsmittel, persönliche Medikamente und regelmässig benötigte Hygieneartikel, etwas Bargeld, Futter für Haustiere, usw.

Wie lege ich meinen Notvorrat an?

  • Ihr Notvorrat sollte den persönlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten entsprechen.
  • Lebensmittel in den «Küchenalltag» integrieren, d. h. regelmässig konsumieren und wieder ersetzen.
  • Auch sofort konsumierbare Produkte gehören in den Vorrat (ohne Kochen geniessbar).
  • Alle Lebensmittel – und auch Medikamente – kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahren.
  • Auf Haltbarkeit achten.
  • Lebensmittel im Tiefkühler zählen übrigens auch zum Notvorrat, denn auch nach einem Stromausfall lassen sich die Nahrungsmittel noch problemlos konsumieren. Allerdings sollten einmal aufgetaute Lebensmittel nicht wieder eingefroren, sondern rasch verbraucht werden.

Wasser ist besonders wichtig!

In der Schweiz verfügen wir über eine sehr gute Versorgung mit Trinkwasser. Doch schon ein Unwetter kann eine Wasserleitung beschädigen oder das Trinkwasser verunreinigen. Dann ist eine eigene Reserve wichtig, bis die Versorgung wieder sichergestellt ist.

Wir empfehlen mindestens 9 Liter Wasser pro Person – ein Sixpack mit 1,5-Liter- Flaschen. Das ist einfach zu transportieren und mehrere Monate haltbar. Diese Menge sollte im Notfall zum Trinken und Kochen für drei Tage ausreichen. Nicht berücksichtigt ist dabei jedoch das Brauchwasser für die Körperhygiene, Toilettenspülung, usw.

Die Wasserversorger sind verpflichtet, die Bevölkerung ab dem vierten Tag eines Unterbruchs wieder mit einer minimalen Menge an Trinkwasser zu versorgen.

Hier geht’s zum Notvorrats-Rechner

Broschüre Notvorrat – für Download auf das Bild klicken.